Artikel mit dem Tag "§ 167 II SGB IX"
Das BEM ist das Verfahren des Arbeitgebers. Er ist gem. § 167 II SGB IX dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern, im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, das Betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten. Wem er diese Aufgabe zuteilt, ist ihm überlassen. Er kann das gesamte Verfahren auch an einen externen BEM-Fallmanager delegieren. Jede Variante hat Vor- und Nachteile.
Das BEM ist das Verfahren des Arbeitgebers. Er ist gem. § 167 II SGB IX dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern, im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, das Betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten. Wem er diese Aufgabe zuteilt, ist ihm überlassen. So kann er intern einen Mitarbeiter mit dem BEM betrauen oder kann ein "BEM-Team" einrichten/zulassen. Jede Variante hat Vor- und Nachteile.
BEM - was ist das und was mache ich damit?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist nun schon seit 20 Jahren für alle Unternehmen und Behörden verpflichtend anzubieten, doch zu wenige nutzen diese Unterstützungsmöglichkeit, um ihre Mitarbeiter gesund zu halten.
Warum werde ich eingeladen und vor allem wann? Was steht drin in der Einladung? Was hat es zu bedeuten? Warum sind so viele Formulare dabei? Muss ich allein zum Gespräch gehen? Alle Antworten auf deine Fragen.