Artikel mit dem Tag "Arbeitgeber"
Die allgemeinen Aufgaben des Arbeitgebers im BEM-Verfahren ergeben sich aus dem § 167 II SGB IX.
Da es sich beim BEM um einen offenen, regulierten Suchprozess handelt, findet man nicht explizit genannt, was der Arbeitgeber im BEM zu tun hat.
Die wichtigste Aufgabe ist, den Mitarbeiter so über das Verfahren zu informieren, dass er genau weiß, worauf er/sie sich einlässt und welche Folgen die Entscheidung hat. Dazu gehört die rechtliche Aufklärung inkl. Datenschutz.
Das BEM ist das Verfahren des Arbeitgebers. Er ist gem. § 167 II SGB IX dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern, im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, das Betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten. Wem er diese Aufgabe zuteilt, ist ihm überlassen. So kann er intern einen Mitarbeiter mit dem BEM betrauen oder kann ein "BEM-Team" einrichten/zulassen. Jede Variante hat Vor- und Nachteile.
Hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement Vorteile? Und wenn ja, welche für wen?
Wird es engagiert gelebt, so hat es für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen Vorteile. Welche das genau sind, schauen wir uns in diesem Beitrag an.
Auch die Führungskräfte profitieren vom BEM-Verfahren. An ihrer Seite sind Profis des Unternehmens oder auch extern, die den Mitarbeiter durch das Verfahren lotsen und möglichst gesund zurück ins Team bringen.