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BEM · 01. November 2024
Die Aufgaben des Arbeitgebers im BEM-Verfahren
Die allgemeinen Aufgaben des Arbeitgebers im BEM-Verfahren ergeben sich aus dem § 167 II SGB IX. Da es sich beim BEM um einen offenen, regulierten Suchprozess handelt, findet man nicht explizit genannt, was der Arbeitgeber im BEM zu tun hat. Die wichtigste Aufgabe ist, den Mitarbeiter so über das Verfahren zu informieren, dass er genau weiß, worauf er/sie sich einlässt und welche Folgen die Entscheidung hat. Dazu gehört die rechtliche Aufklärung inkl. Datenschutz.