Das BEM ist das Verfahren des Arbeitgebers. Er ist gem. § 167 II SGB IX dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern, im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, das Betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten. Wem er diese Aufgabe zuteilt, ist ihm überlassen. Er kann das gesamte Verfahren auch an einen externen BEM-Fallmanager delegieren. Jede Variante hat Vor- und Nachteile.
Das BEM ist das Verfahren des Arbeitgebers. Er ist gem. § 167 II SGB IX dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern, im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, das Betriebliche Eingliederungsmanagement anzubieten. Wem er diese Aufgabe zuteilt, ist ihm überlassen. So kann er intern einen Mitarbeiter mit dem BEM betrauen oder kann ein "BEM-Team" einrichten/zulassen. Jede Variante hat Vor- und Nachteile.