Fallmanager für Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 167 II SGB IX ist seit 2004 Pflicht für den Arbeitgeber.

In Zeiten des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels kann es sich kein Unternehmen mehr leisten, die Mitarbeiter auf Grund von Erkrankungen gehen zu lassen.

 

Das Wissen, das mit ihnen verloren geht, ist unersetzbar. Das BEM knüpft genau hier an und unterstützt den Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem strukturierten Prozess herauszufinden, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters überwunden, erneuter vorgebeugt und wie der Arbeitsplatz (das Arbeitsverhältnis) erhalten bleiben kann.

 

Kennen Sie sich schon gut in diesem Verfahren aus?

 

Wenn nicht, kommt hier Ihr perfekter Einstieg: 3 Tage Grundausbildung bilden den Start in Ihre BEM-Fallmanager Karriere.

 

07. - 10. Juli 2025

Landhotel Beverland

Beverlandplatz 1

DE-48346 Ostbevern

 

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